Aktueller Inhalt:

Jetzt an die Fliegenbekämpfung denken

26.04.2024

 

Es ist zwar noch nicht Hauptsaison, dennoch oder gerade deswegen sollte man sich aber schon jetzt mit dem Thema Fliegen im Stall auseinandersetzen. Denn Stallfliegen beeinträchtigen das Wohlbefinden der Tiere, führen zu Unruhe und verminderter Futteraufnahme und somit zur Leistungsminderung. Weiterhin können sie Krankheitserreger, wie E. Coli oder Streptokokken, übertragen - im Übrigen auch aus benachbarten Betrieben.

Neben den bekannten Möglichkeiten der Vorbeuge ist aktuell die passende Zeit, um Fressfeinde der Fliegen zu etablieren. Der Arbeitsaufwand ist gering, es gibt keine Resistenzentwicklungen und keine Konflikte mit Zulassungen für Biobetriebe. Es spricht also viel für einen Versuch, über diesen Weg die Stallfliegenpopulation gering zu halten.

Güllefliegen einsetzen

Die Güllefliege kann für alle Betriebe sinnvoll sein, die Spaltenanteile im Stall oder Auslauf haben. Die vorhandenen Güllekeller oder die Lagerung der Gülle unterhalb der Tiere ist der optimale Ausgangspunkt für die Stallfliegen, hier kann es schnell zu einer massiven Fliegenvermehrung mit entsprechender Belästigung der Tiere kommen. Güllefliegen sind etwas kleiner als Stallfliegen und farblich ähnlich. Da sie flugträge und lichtscheu sind, werden die Tiere oder auch die Menschen im Stall nicht belästigt. Die unter Laborbedingungen gezüchteten Güllefliegen legen ihre Eier im Güllekeller auf der Schwimmschicht ab. Die Larven der Güllefliege fressen dann die sich ebenfalls auf der Schwimmschicht befindlichen Larven der Fliegen. Diese Maßnahme funktioniert also nur bei Ställen mit Flüssigmist und fester Schwimmschicht. Der Güllekeller darf zudem während der Ansiedlungsphase von rund zehn Wochen nicht entleert werden.

....oder auch Schlupfwespen

Für den Einsatz in Stall und Mist eignen sich Schlupfwespen. Sie werden mittlerweile von mehreren Firmen angeboten und wie die Güllefliegen unter Laborbedingungen gezüchtet, damit keine Keime in den Betrieb gelangen können. Schlupfwespen legen ihre Eier in die Puppen der Stallfliegen ab, so dass diese abgetötet werden und stattdessen neue Wespen schlüpfen. Auch die erwachsenen Tiere der Schlupfwespen ernähren sich ausschließlich von den Fliegenlarven und stellen keinerlei Gefahr für die Tiere oder Menschen dar.

Die Ansiedlung der Schlupfwespen richtet sich dabei im Bereich des Stalls nach der Entmistungshäufigkeit. Mit dem Misten werden entsprechend auch die Wespen aus dem Stall entfernt und müssen neu ausgesetzt werden. Das Verfahren ist daher nur bei Tiefstreu wirklich effektiv. Alternativ können Randbereiche des Misthaufens, die nicht regelmäßig umgelagert werden, besiedelt werden, so dass auch hier die Fliegenpopulation zurückgedrängt werden kann.

Kostspielig, aber erfolgreich!

Nach Erfahrungen aus der Praxis sind diese Bekämpfungsformen zwar nicht ganz günstig, aber sehr erfolgreich. Es müssen kaum weitere Maßnahmen zur Fliegenbekämpfung unternommen werden. Wichtig bei beiden Nützlingsarten ist das rechtzeitige Beginnen mit der Maßnahme, also das Aussetzen erster Puppen, sobald die ersten Fliegen im Stall auftauchen - Stallfliegenpuppen oder -larven müssen als Nahrung schon vorhanden sein - und dann das regelmäßige Aussetzen neuer Tiere. Regelmäßige Freilassungen während der ganzen Saison haben sich bewährt. Nach dem Aussetzen und Schlüpfen suchen sich die Tiere selbstständig ihren Weg und bereiten keine weitere Arbeit.


Ulrike Westenhorst,
Landwirtschaftskammer NRW

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.