Aktueller Inhalt:

Kartoffelflächen auf Drahtwurm kontrollieren

11.03.2024

Drahtwürmer sind die Larven des Schnellkäfers. Sie können in verschiedenen Ackerbaukulturen, wie Kartoffeln oder Mais, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten. Drahtwürmer werden im Boden primär durch CO2-Quellen angelockt. Typische Quellen sind beispielsweise sich zersetzende oder frische Pflanzenteile.

Um den Drahtwurmbefall einer Ackerfläche vor der Kartoffelpflanzung zu überprüfen, stehen verschiedene, einfache Nachweisverfahren für jeden Praktiker zur Verfügung:

  • Bei hoher Bodenfeuchte sollte keimendes Getreide eingesetzt werden. Hierfür eignet sich zum Beispiel Weizen, der in Teebeuteln oder anderen geeigneten Behältnissen im Oberboden etwa 5 cm tief vergraben wird. Idealerweise sollte der Weizen für mindestens 24 Stunden vorquellen und im Anschluss rund 14 Tage vergraben bleiben, bis der Befall überprüft werden kann.
  • Bei niedriger Bodenfeuchte eignen sich Kartoffelhälften. Die Kartoffelhälften sollen ebenfalls im Oberboden in einer Tiefe von etwa 5 bis 10 cm vergraben und nach 14 Tagen auf Befall mit Drahtwürmern kontrolliert werden.

Eine Herausforderung ist der häufig ungleichmäßige Befall von Flächen mit Drahtwürmern. Aus diesem Grund sollten die Köderstellen (Weizen oder Kartoffeln) möglichst breit über die Fläche verteilt werden. Es sollten jedoch mindestens vier Stellen auf einem Schlag überprüft werden. Grundsätzlich gilt: Je mehr Köderstellen ausgelegt werden, desto genauer ist das Ergebnis. Mit einem Starkbefall ist zu rechnen, wenn mindestens einer der nachfolgend genannten Umstände vorliegt:

  • Wenn nach dem Auslegen von Ködern innerhalb von zwei Wochen mehrere Drahtwürmer gefunden werden.
  • Auf Flächen, die bis vor zwei bis drei Jahren noch als Grünland oder für Feldfutterbau genutzt wurden oder als Brache dienten.
  • Wenn in der Vorfrucht oder Vergangenheit bereits nennenswerte Drahtwurmschäden festgestellt wurden.

Landwirtschaftskammer NRW

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.